Rahmenbedingungen
Informationen zur Zusammenarbeit
Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision im Fachspezifikum Integrative Therapie nach Hilarion Petzold. Das bedeutet, dass meine Arbeit regelmäßig durch erfahrene Lehrtherapeut*innen supervidiert und begleitet wird – dies gewährleistet eine hohe fachliche Qualität und Professionalität.
In den ersten vier bis fünf Sitzungen geht es darum, gemeinsam herauszufinden, ob die Zusammenarbeit passt und wir eine vertrauensvolle Basis für die therapeutische Arbeit schaffen können.
Der Beginn einer Therapie ist oft eine Phase des Kennenlernens, sowohl inhaltlich als auch zwischenmenschlich. Es ist ganz normal, dass es Zeit braucht, um zu spüren, ob man sich auf den gemeinsamen Weg einlassen möchte.
In diesen ersten Einheiten klären wir wichtige Fragen:
- Wo stehen Sie aktuell?
- Was möchten Sie mit der Therapie erreichen?
- Welche Themen und Informationen sind für unsere Arbeit wichtig?
So entsteht Schritt für Schritt ein gemeinsames Verständnis und eine klare Ausrichtung für den weiteren therapeutischen Prozess.
Eine Einheit dauert 50 Minuten in der wir in dein Kapitel eintauchen und versuchen es zu interpretieren, oder es zu optimieren.
Eine Einheit kostet 85€
Sie können mir gerne eine Anfrage per Mail senden, oder mich telefonisch kontaktieren. Meine Kontaktdaten finden sie unter Kontakt.
Derzeit bin ich ausschließlich montags erreichbar oder jederzeit per Mail – siehe Kontakt.
Die Bezahlung erfolgt am Ende der Einheit per Honorarnote.
Ich weiß, dass manchmal etwas Unerwartetes dazwischenkommen kann. Besonders wenn Familie, Arbeit und Alltag zusammentreffen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie dennoch, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
So kann ich den Termin gegebenenfalls einem anderen Menschen anbieten, der auf einen freien Platz wartet.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen muss ich das volle Honorar in Rechnung stellen – ich bitte um Ihr Verständnis dafür.
Da ich mich derzeit noch im letzten Abschnitt meiner Ausbildung befinde, können die Honorarkosten nicht bei der Krankenkasse für einen Zuschuss eingereicht werden. Dies ist bereits in der Gestaltung meines Honorars berücksichtigt.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können Ausgaben für Psychotherapie oder Elterncoaching als „außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt“ steuerlich geltend gemacht werden. Ob eine Rückerstattung über eine Zusatzversicherung möglich ist, sollte direkt mit der jeweiligen Versicherungsanstalt abgeklärt werden.